Advocatus Diaboli
Der Begriff Advocatus Diaboli stammt aus dem Kirchenrecht des 16/17.Jahrhunderts und bedeutet soviel wie "Anwalt des Teufels" (lateinisch). So mimte ein Geistlicher, wenn eine Heiligsprechung anstand, den Advocatus Diaboli, welcher Gründe suchte, um die Heiligsprechung zu verhindern. Im Gegensatz zu dem Anwalt Gottes (Advocatus Dei), der die Gegenseite vertrat. Der Anwalt des Teufels ist ein Gegensprecher im eigenen Lager. Auch im Theater hielt er später Einzug. Read more on Last.fm
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